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BVerwG, 24.01.1974 - IV B 101.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 14.02.1973 - II R 66/72
- BVerwG, 24.01.1974 - IV B 101.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1974 - IV B 101.73
Abgesehen davon, daß die Grundsätze, die nach dieser Vorschrift für die Enteignung maßgebend sind, auf die ihr vorangehende Planung nicht übertragen werden können (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 12), ist auch weder ersichtlich noch von der Beschwerde näher erläutert worden, was unter dem Gesichtspunkt des Artikels 14 Abs. 3 GG gegen die vom Berufungsgericht gefundene Auslegung des Landesrechts, insbesondere des landesrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Straße", sollte eingewendet werden und auf grundsätzliche Fragen des Bundesrechts führen können. - BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1974 - IV B 101.73
Die Revision ist auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen; das angefochtene Urteil weicht nicht ab von dem in der Beschwerde bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 14 = DVBl. 1970, 582).